Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Handlungsbedarf zur Regulierung von Auskunfteien wie der Schufa, die unter anderem für die Konditionen von Krediten und die Vergabe von Mietwohnungen bedeutsam sind. Dies geht aus ihrer Antwort auf eine Anfrage der Grünen hervor. Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch die Datenschutz-Grundverordnung und die ergänzend dazu ergangene deutsche Gesetzgebung (§ 31 BDSG 2018) eine Rechtslage besteht, die Diskriminierungen bei der Verwendung von Scoringverfahren ausschließe. Die ab Mai 2018 geltende neue Rechtslage sähe umfangreiche Auskunfts- und Löschrechte für Verbraucher*innen bei Auskunfteien sowie wirksame Eingriffsbefugnisse für die Datenschutzaufsichtsbehörden vor. Für die EU-Verordnung sei zudem eine Evaluierung nach zwei Jahren vorgesehen, der die Bundesregierung nicht vorgreifen wolle.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 492/17.

Antwort der Bundesregierung