Die jährliche Sonderzahlung nach dem Berliner Sonderzahlungsgesetz wird nach den landesgesetzgeberischen Vorstellungen auch aus Anlass des Weihnachtsfestes gezahlt, um den damit in Zusammenhang stehenden Bedürfnissen des Beamten Rechnung zu tragen.

(Leitsatz)OVG BB, Urteil vom 07.09.17 – OVG 4 B 20.15