Das Land NRW hat ein Förderprogramm-Controlling der Verbraucherinsolvenzberatung eingerichtet. Die Landesregierung legt auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion, die auf eine Anfrage aus 2018 https://www.fbsb-nrw.de/2019/01/antwort-der-landesregierung-nrw-zu-daten-zur-verbraucherinsolvenzberatung/ aufbaut, aktualisierte Daten dazu offen. Daraus ergibt sich, dass der Rückgang der Beratungszahlen in dem zur Verfügung stehenden zehnjährigen Vergleichszeitraum von 2007 bis 2017 vor allem auf eine Abnahme der Kurzberatungen beruht und weniger auf einen Rückgang der Verbraucherinsol-venzberatungen. Im Vergleich zu 2016 resultiert der Rückgang der Fallzahlen in 2017 nahezu ausschließlich aus der geringeren Anzahl der reinen Schuldnerberatungen, was im Wesentlichen auf eine Verringerung der Vollzeitstellen im gleichen Zeitraum zurückzuführen ist.
Die Versorgungsdichte in der anerkannten Verbraucherinsolvenzberatung lag laut Landesregierung zuletzt im Durchschnitt bei drei Fachkraft-Vollzeitäquivalenten pro 100.000 Einwohner*innen in NRW. Diese Daten sind sodann nach den einzelnen Kommunen aufgeschlüsselt. Dabei sind allerdings auch die gewerblichen Beratungsstellen berücksichtigt. Deren Anteil an den geleisteten Verbraucherinsolvenzberatungen ist aber – anders als bei den im Übrigen ganzheitlich und sozial ausgerichteten anerkannten Stellen der Freien Wohlfahrtspflege – deutlich unterproportional. Laut Landesregierung sollen vor dem Hintergrund der Novellierung des AG InsO und der aktuell in Überarbeitung befindlichen Anerkennungsrichtlinien die Förderrichtlinien für die Verbraucherinsolvenzberatung in Nordrhein-Westfalen „entsprechend geprüft und ggf. angepasst werden“.

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6218.pdf